Antrag auf namensänderung begründung


Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder die zu unangemessenen oder frivolen Wortspielen Anlass geben. 1 Schwierigkeiten in Schreibweise und Aussprache, die über das Normalmaß hinausgehend behindern. 2 Den Antrag auf Namenswechsel können Sie beim Standesamt einreichen. Der Namensänderung Antrag muss beim zuständigen Standesamt abgegeben werden. Die meisten. 3 Wie und wo kann ich die Namensänderung beantragen? Dazu müssen Sie im Standesamt beziehungsweise Einwohneramt ihrer Stadt einen entsprechenden Antrag stellen. 4 Für diese Form der Namens­änderung ist meist das Bürger­amt oder das Standes­amt am Wohn­sitz der antrag­stellenden Person zuständig. Entscheidend ist hier: Es muss einen wichtigen Grund für den Namens­wechsel geben. Erfahren Sie hier alles über die Grund­regeln des Namens­rechts. 5 Um den Antrag begründen zu können, darf auf die vorhandenen Gründe des Namensänderungsgesetzes Bezug genommen werden. Keinesfalls wird als Grund akzeptiert, dass der eigene Name nicht gefällt. Zudem muss angegeben werden, ob es sich um eine Namensänderung Nachname oder eine Namensänderung Vorname handelt. 6 Ein wichtiger Grund für die Änderung eines Familiennamens liegt dann vor, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers gegenüber anderen Gesichtspunkten überwiegt. Dies können schutzwürdige Interessen anderer Beteiligter oder im Sinne des öffentlichen Interesses Grundsätze der Namensführung sein, zu denen auch die soziale. 7 Erforderliche Unterlagen sind eine Melde­bescheinigung oder eine Kopie des Ausweises, der Antrag auf Namens­änderung (meist als Download auf Behördenseiten erhältlich) und ein Auszug aus dem Geburten­register (gibt es beim Standesamt). Im Antrag stehen die Kontakt­daten, Wohn­sitze der vergangenen fünf Jahre und die Begründung. 8 Namensänderung: Antrag und Kosten. Wer seinen Namen ändern möchte, muss dies schriftlich bei der zuständigen Namensänderungsbehörde beantragen, die in den meisten Fällen beim Standes- oder Bürgeramt angesiedelt ist. Entsprechende Formulare werden häufig als Download angeboten oder sind auf Nachfrage erhältlich. 9 Die Namensänderung beim Kind ist gemäß § 3 Namensänderungsgesetz nur dann möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Anders als in Deutschland, sind die Regelungen zu Namensänderungen beispielsweise in der Schweiz und in Österreich offener. Wenn Sie den Namen des Kindes ändern lassen wollen, müssen Sie die Gründe dafür entsprechend. psychische gründe für namensänderung 10 Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Wunsch besteht, mit der Einbürgerung seinen Namen ändern zu lassen, weil er die ausländische Herkunft im besonderen. 11